Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Verkehrspolizeiinspektion Hohenbrunn umfasst die polizeiliche Betreuung der Autobahnen A 94 München-Passau sowie des östlichen Bereiches der A99 (Autobahnring München-Ost) einschließlich aller damit in Zusammenhang stehender polizeilicher Aufgaben. Der sog. Ostring (A 99) reicht vom Autobahnkreuz München-Nord bis zum Autobahnkreuz München-Süd.

Die Bundesautobahn A 94 ist nach Fertigstellung des Ausbauprojektes nun durchgängig zwischen Autobahnbeginn bei München-Steinhausen bis Burghausen befahrbar. Der Zuständigkeitsbereich der VPI Hohenbrunn erstreckt sich von München-Steinhausen bis zur AS Dorfen.

Die A 99 reicht vom Autobahnkreuz München-Nord bis zum Autobahnkreuz München-Süd.
Im Bereich des Landkreises München werden von der VPI Hohenbrunn die verkehrspolizeilichen Aufgaben komplett, alle anderen Aufgaben im ersten Angriff wahrgenommen.

Die A 99 liegt in den Landkreisen München und Ebersberg, die A 94 in den Landkreisen München, Ebersberg und Erding. Hieraus ergibt sich eine Besonderheit für die Verkehrspolizeiinspektion Hohenbrunn. Sie ist als Dienststelle des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord aufgrund einer Zuständigkeitsvereinbarung auch für die im Landkreis München liegenden Abschnitte der Autobahnen verkehrspolizeilich zuständig. Diese Regelung hat sich bewährt, da sie eine Reduzierung möglicher Nahtstellenprobleme gewährleistet und für eine einheitliche Zuständigkeit auf dem gesamten Autobahnring München-Ost sowie auf der A 94 sorgt.

Auch die Bereiche der beiden Tankrastanlagen Vaterstetten-West und -Ost mit ihrem internationalen Publikum werden von der VPI Hohenbrunn (verkehrs-)polizeilich betreut.